Herzlich Willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

 

Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung:

      I.        Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen. 

    II.        Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich erlaubt. 

   III.        Die sofortige Vollziehung der Ziffer I. wird angeordnet.

  IV.        Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Hinweis:

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung ist mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Ordnungsamt, Zimmer 02, hinterlegt. Sie kann auf Wunsch eingesehen werden.

 

Zu II: Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d.h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden. 

Marktheidenfeld, 26.06.2025

Wasserzählerstand online mitteilen

Hier können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand übermitteln.

 

Gesetzliche Änderung seit 01.05.2025 – nur noch digitale Lichtbilder bei Personalausweisen und Reisepässen

Seit dem 01.05. können aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen akzeptiert werden.

 • Fotos können seit dem 01.05. direkt im Einwohnermeldeamt an einem Aufnahmesystem erstellt werden (Gebühr: 6,00 €)

• Alternativ können weiterhin Bilder bei Fotografen gemacht werden, sofern dieser digitale Lichtbilder anbietet (bitte vorab eigenständig informieren)

Weiterhin ist bei Antragstellung einmalig die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) notwendig.

Im Hinblick auf die Sommerurlaubszeit weisen wir darauf hin, dass die Wartezeit für Personalausweise bis zu 3 Wochen und bei Reisepässen derzeit durchschnittlich 5 Wochen beträgt.  

Digitale Lichtbilder können zwar direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden – jedoch funktioniert die Aufnahme bei Babys, Kleinkindern und Kindern derzeit nicht immer zuverlässig, da hier ein Fehler von Seiten des Dienstleisters (Bundesdruckerei) vorliegt. 

Um Verzögerungen oder wiederholte Besuche im Amt zu vermeiden, empfehlen wir derzeit, digitale Lichtbilder in diesen Fällen vorab bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung

Tel 09391/6007-102 oder -104; EWO@VGem-Marktheidenfeld.de

 

Bundestagswahl 2025

Hier sehen Sie die Ergebnisse des Wahlkreises Main-Spessart.

  

Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025

 

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses

 

Wichtige Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

 

  • Übergabe Siegel Kommunale IT-Sicherheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld hat vom Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) das Siegel Kommunale IT-Sicherheit erhalten. 
Die Übergabe des Siegels lesen Sie hier...

 

  • Standesamt

Für Angelegenheiten im Standesamt sowie für Beglaubigungen bitten wir Sie um vorige telefonische Absprache unter 09391/6007-100