Aktuelles
Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende Allgemeinverfügung:
I. Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen.
II. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich erlaubt.
III. Die sofortige Vollziehung der Ziffer I. wird angeordnet.
IV. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Hinweis:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung ist mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Ordnungsamt, Zimmer 02, hinterlegt. Sie kann auf Wunsch eingesehen werden.
Zu II: Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d.h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.
Gesetzliche Änderung seit 01.05.2025 – nur noch digitale Lichtbilder bei Personalausweisen und Reisepässen
Seit dem 01.05. können aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen akzeptiert werden.
• Fotos können seit dem 01.05. direkt im Einwohnermeldeamt an einem Aufnahmesystem erstellt werden (Gebühr: 6,00 €)
• Alternativ können weiterhin Bilder bei Fotografen gemacht werden, sofern dieser digitale Lichtbilder anbietet (bitte vorab eigenständig informieren)
Weiterhin ist bei Antragstellung einmalig die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde) notwendig.
Im Hinblick auf die Sommerurlaubszeit weisen wir darauf hin, dass die Wartezeit für Personalausweise bis zu 3 Wochen und bei Reisepässen derzeit durchschnittlich 5 Wochen beträgt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung
Tel 09391/6007-102 oder -104; EWO@VGem-Marktheidenfeld.de
Bundestagswahl 2025
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Grundsteuerreform 2025
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Stellenausschreibung Azubi 2025
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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
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Landtagswahl 2023
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Bezirkswahl 2023
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Übergabe Siegel Kommunale IT-Sicherheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld hat vom Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) das Siegel Kommunale IT-Sicherheit erhalten.
Die Übergabe des Siegels lesen Sie hier...
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Eine Mitteilung des Bayerisches Landesamtes für Steuern finden Sie hier...
Hinweise zur Grundsteuerreform finden Sie hier...
Den BayernAtlas-Grundsteuer finden Sie hier...
Standesamt - neu gestaltete Seiten
Wir haben die Seiten unseres Standesamtes neu gestaltet.
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Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
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