Kurzer Überblick über die Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld

Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld wurde am 1.1.1976 durch den freiwilligen Zusammenschluss von zunächst sieben Gemeinden gebildet. Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform am 1.5.1978 kamen zwei weitere Gemeinden (Bischbrunn und Urspringen) hinzu, so dass die Verwaltungsgemeinschaft nunmehr aus neun Gemeinden, das entspricht mit den Ortsteilen 17 früheren Gemeinden, besteht. Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld hat über 15.000 Einwohner.

Sie ist damit eine der größten Verwaltungsgemeinschaften in Bayern.

Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft sind:

  • Gemeinde Birkenfeld mit dem Ortsteil Billingshausen
  • Gemeinde Bischbrunn mit dem Gemeindeteil Oberndorf
  • Gemeinde Erlenbach mit dem Ortsteil Tiefenthal
  • Gemeinde Esselbach mit den Ortsteilen Kredenbach und Steinmark
  • Gemeinde Hafenlohr mit dem Ortsteil Windheim
  • Markt Karbach
  • Gemeinde Roden mit dem Gemeindeteil Ansbach
  • Stadt Rothenfels mit dem Stadtteil Bergrothenfels
  • Gemeinde Urspringen.

Die neun Mitgliedsgemeinden haben für die Gemeinschaftsversammlung aus den Gemeinderäten 30 Vertreter entsandt. Die Größe der durch die Verwaltungsgemeinschaft zu verwaltenden Gemeindegebiete beträgt 149,43 km².

Am 29.3.2017 wurde der 1. Bürgermeister Achim Müller aus Birkenfeld zum neuen Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.

Stellvertreter sind 1. Bürgermeister Georg Neubauer aus Erlenbach und 1. Bürgermeister Michael Gram aus Rothenfels.

Die Verwaltungsgemeinschaft ist gegliedert in die Allgemeine Verwaltung (Leiter und zugleich Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Helmut Fuchs) und die Finanzverwaltung (Leiterin, Kämmerin Gabriele Schneider). Die Geschäftsstelle vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat, wie z.B. Meldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Standesamtswesen. Hier haben die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft nur das Recht, sich zu informieren, aber keine Befugnisse, Anordnungen zu treffen.

Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden - je nach der Wichtigkeit und der Regelung in der jeweiligen Geschäftsordnung - vom 1. Bürgermeister oder vom Gemeinderat getroffen werden, sind für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft - wie Personal, Haushalts- und Organisationsfragen - der Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig.

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist Anlaufstelle der Bürger und hält alle Formblätter und Anträge bereit, auch wenn für die Bearbeitung ein anderes Amt zuständig ist. Aber auch die ersten Bürgermeister können während der Amtsstunden in den einzelnen Gemeinden Auskunft erteilen und in so mancher Angelegenheit helfen.