Die Grundsteuerreform 2025 – nützliche Informationen

 

Fragen und Antworten

 

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 als ver­fassungs­widrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und des­halb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

 

Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer?

Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die die damaligen Grundstückseigentü­mer zum Stichtag 1. Januar 2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt Lohr a. Main mitgeteilt haben. Das Finanzamt bearbeitet alle Grundsteuererklärungen und schickt den Eigentümer je­weils zwei Bescheide: die Festsetzung des Äquivalenzbetra­ges und die Festsetzung des Grundsteuer­messbetrages.

 

Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes genau!

Äquivalenzbescheid:

Stimmen Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objektes?
Ist Ihr Name richtig geschrieben?
Stimmen die Quadratmeterangaben von Grundstück und Wohn- bzw. Nutzfläche?
 

Grundsteuermessbescheid:

Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?
Wurden beantragte Ermäßigungen (z. B. Denkmalschutz) berücksichtigt?
Sind alle Eigentümer aufgeführt?
 
 

Ich habe einen Fehler gefunden. Wem muss ich das melden?

Wenn Sie Fehler im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte an das  

Finanzamt Lohr a. Main

Rexrothstraße 14

97816 Lohr a. Main

Tel. 09352/850-0

 

Muss ich für bereits verkauftes Eigentum noch Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbe­scheides sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin an die jeweilige Gemeinde zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, sich die anteilige Grundsteuer von der Käuferin oder dem Käufer erstatten zu lassen. Dies muss aber im Vorfeld beim Grundstückskauf fixiert wer­den. Als Grundlage hierfür dient Ihr Notarvertrag.

 

Ich besitze eine Land- und Forstwirtschaft und erhalte ab dem Jahr 2025 nun zwei Grund­steuerbescheide.

In Zukunft werden Land- und Forstwirtschaft und das dazugehörige Wohnungseigentum ge­trennt be­wertet und aufgeteilt. Für das Wohnungseigentum erhalten Sie einen gesonderten Grundsteuerbe­scheid. Bestehende SEPA-Mandate werden übernommen – bitte prüfen Sie ob die Bankverbindung noch aktuell ist,

 

Mein Grundsteuermessbetrag ist niedriger/höher als im Augenblick. Bedeutet das, dass ich zu­künftig weniger/mehr Grundsteuer bezahlen muss?

Das kann pauschal nicht gesagt werden. Die Grundsteuer berechnet sich, indem der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes Lohr a. Main mit dem Hebesatz der jeweilige Gemeinde mul­ti­pliziert wird. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnah­mequelle für die Gemeinde und hilft mit, die vielfältigen Leistungen der Gemeinde zu finanzieren. Das neue Bayerische Grundsteuergesetz ist ein reines Flächenmodell. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen als nach altem Recht, und die Kommunen müssen ihren Hebesatz entspre­chend anpassen.

 

Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?

Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die neuen Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 an alle Eigentümer versendet werden. Die entsprechenden Hebesätze der jeweiligen Gemeinde werden aktuell in den Gemeinderäten beschlossen. Die neuen Grundsteuerbescheide beinhalten erstmals die Bewer­tung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf den vom Finanzamt Lohr a. Main geschätzten Werten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich ausschließlich an das zuständige Finanzamt Lohr a. Main (siehe oben).

 

Ich habe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Wohnflächenveränderungen vorgenommen.

Sollten Sie Anbauten oder Veränderungen an Ihren Wohn- oder Nutzflächen in 2022 oder 2023 vorge­nommen haben, müssen Sie diese im Rahmen einer Grundsteueränderungsan­zeige bis 31. Dezember 2024 beim Finanzamt Lohr a. Main anzeigen. Die Vordrucke hierfür liegen in den Finanzämtern aus oder sind auf www.grundsteu­er.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -> „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abruf­bar. Für das Jahr 2024 sind diese bis zum 31. März 2025 beim Finanzamt anzuzeigen.

 

Ich plane Veränderungen an meinem Grundstück oder Wohngebäude.

Künftig müssen Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Anbau) oder Änderungen der Grund­stücksfläche zwingend dem Finanzamt im Rahmen einer Grundsteueränderungsan­zeige mitgeteilt wer­den.

 

Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbe­scheid erhalte?

Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits er­teiltes SEPA-Mandat gilt weiter. Für das Wohnungseigentum bei Land- und Forstwirtschaft muss ggf. ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeiträge ab dem Jahr 2025 umzustellen.

 

Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?

Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Adresse ändert. Sie können dies bequem per Mail an Grundsteuerreform@VGem-Marktheidenfeld.de oder per Telefon unter der Nummer 09391/6007-0  tun.

 

Weitere Informationen erhalten Sie:

Finanzamt Lohr a. Main: 09352/850-0

Info-Hotline: 089 30700077

www.grundsteuer.bayern.de

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.