Unterlagen

Vor jeder standesamtlichen Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung/der Begründung einer Lebenspartnerschaft durchzuführen.

Das Standesamt, bei dem die Eheschließung /Lebenspartnerschaft angemeldet wird, prüft, ob dieser ein rechtliches Hindernis entgegensteht.

 

Für die Überprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:


Wenn beide Partner ledig, volljährig, deutsche Staatsangehörige und ohne Auslandsbezug sind, genügen in der Regel:

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

Erweiterte Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, der Religionszugehörigkeit und des Wohnsitzes, erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung)

Gültiger Personalausweis oder Reisepass


Bei gemeinsamen Kindern:

neu ausgestellte Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder in der beide Partner als Eltern eingetragen sind

 

War ein oder beide Partner schon ein- oder mehrmals verheiratet/in einer Lebenspartnerschaft, so werden

zusätzlich
Stammbuch
folgende Unterlagen benötigt:

urkundlicher Nachweis der letzten Ehe

Nachweis der Ehescheidung/Auflösung

alle früheren Ehen und deren Auflösung müssen glaubhaft gemacht werden


In Fällen mit Auslandsberührung (Geburt, Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler, frühere Auslandsehe) empfiehlt sich in jedem Falle die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.


Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin angemeldet werden

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Deines, Stefanie
Standesamt
09391/6007-100 09391/6007-44 EG / 6