Vaterschaftsanerkennung

 

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist sowohl beim Jugendamt, Amtsgericht, einem Notar als auch beim Standesamt möglich. Sie kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur durch persönliche Erklärung des Vaters vor dem Standesbeamten und der Zustimmung der Mutter erfolgen. Erforderliche Unterlagen hierfür sind lediglich der Personalausweis und evtl. die Geburtsurkunde des Kindes.

Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen zur Vaterschaftsanerkennung ausführlich.

 

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Deines, Stefanie
Standesamt
09391/6007-100 09391/6007-44 EG / 6